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Erfahrung im Rettungsdienst

BLS-AED-Zertifikat

AGBs

31. Oktober 2023

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) FIRST RESPONDER KANTON AARGAU

BITTE LESEN SIE DIESES DOKUMENT SORGFÄLTIG DURCH, BEVOR SIE DIE AGB AKZEPTIEREN

Indem Sie die AGB der App "First Responder Aargau" akzeptieren, verpflichten Sie sich, die Richtlinien zu befolgen. Gleichzeitig stimmen Sie zu, dass Ihre Registrierungsdaten sowie bei Annahme eines Einsatzes Ihre standortspezifischen und einsatzrelevanten Daten im System gespeichert werden. Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik "Einwilligung".

Allgemeines

Im Falle eines unversorgten Herz-Kreislauf-Stillstands sinkt die Chance auf eine erfolgreiche Wiederbelebung mit jeder Minute um rund 10%. Durch First Responder wird das therapiefreie Intervall von Notfallpatientinnen und Notfallpatienten bis zum Eintreffen des Rettungsdiensts überbrückt. Sie wenden dabei einfache medizinische Erstmassnahmen an, wobei die Defibrillation mit dem automatischen externen Defibrillator (AED) heute zu den Basismassnahmen zählt. Sie erhöhen dadurch nachweislich die Überlebensrate von Patientinnen und Patienten mit Herz-Kreislauf-Stillstand.

Anforderungen

  • Volljährige Personen mit einer gültigen BLS-AED-SRC-Komplett Ausbildung oder entsprechendem Berufsdiplom, welche eine offizielle First Responder Einführung absolviert und eine Geheimhaltungserklärung unterschrieben haben, können sich über die App anmelden. Die Anmeldung ist erst gültig, wenn sie vom Aufgabenbereich First Responder Kanton Aargau validiert und freigegeben wurde.

Aufgaben und Kompetenzen

  • Die Aufgaben der First Responder beschränken sich auf medizinische Erstmassnahmen bei einer Reanimation (Beatmung, Herzdruckmassage und AED-Anwendung). Des Weiteren sind Erste Hilfe Massnahmen erlaubt.
  • First Responder verpflichten sich, allen Personen in Not Hilfe zu leisten, ungeachtet ihres Geschlechts oder Alters, ihrer Religion oder ihrer sozialen oder kulturellen Zugehörigkeit.
  • Nach dem Eintreffen des Rettungsdiensts folgen die First Responder den Anweisungen der Rettungskräfte und unterstützen bei Bedarf und nach Anordnung.

Einsatz

  • Die Alarmierung der First Responder erfolgt durch die Sanitätsnotrufzentrale (SNZ) 144 mittels der zur Verfügung gestellten Alarmierungsplattform, aufgrund der festgelegten Einsatzindikationen. Die First Responder können festlegen, in welchem geografischen Umkreis sie alarmiert werden möchten. Bei einem Notfall in der ausgewählten Zone erhalten die First Responder eine Nachricht mit dem ungefähren Standort der Patientin oder des Patienten und der geschätzten Dauer bis zum Eintreffen des Rettungsdiensts. Sind First Responder vor dem Rettungsdienst vor Ort, können sie sich über die App als verfügbar melden. Mittels Standardparametern (geografische Lage, Höchstanzahl angenommener First Responder) akzeptiert die App den Antrag oder lehnt ihn ab. Werden First Responder akzeptiert, werden diesen zusätzliche Informationen, beispielsweise die genaue Adresse, mitgeteilt.
  • Erhalten First Responder einen Alarm, liegt es im persönlichen Ermessen, ob der Einsatz angenommen und somit zwingend durchgeführt wird. Erst wenn der Alarm angenommen wurde, besteht eine Einsatzpflicht. In den Einsatz gehen nur First Responder, welche sich zum Zeitpunkt der Alarmierung physisch und psychisch dazu in der Lage fühlen.
  • Bei Einsätzen sollen First Responder zur Erkennung die Weste tragen, die vom Departement Gesundheit und Soziales zur Verfügung gestellt wird.
  • Nach jedem Einsatz ist durch den First Responder ein Einsatzprotokoll auszufüllen. Dieses wird durch das Departement Gesundheit und Soziales ausgewertet.
  • First Responder erhalten keine Entschädigung für die Einsatzbereitschaft und den Einsatz. Der Einsatz sowie die Einsatzbereitschaft beruhen auf Freiwilligkeit.

Registrierung und Löschung

  • Die Registrierung als First Responder erfolgt über die App "First Responder Aargau". Über die Freischaltung von First Respondern entscheidet die Freigabestelle aufgrund der festgelegten Kriterien.
  • First Responder haben keinen Anspruch auf Freischaltung. Es ist der Freigabestelle vorbehalten, First Responder ohne Angabe von Gründen nicht freizuschalten und / oder jederzeit auszuschliessen. Die betroffenen First Responder werden darüber informiert.
  • Erfüllen First Responder die Anforderungen nicht mehr, werden sie im Alarmierungssystem automatisch deaktiviert.
  • First Responder können jederzeit und ohne Begründung ihr Profil in der App löschen. Sie sind zur selbstständigen Löschung verpflichtet, sofern sie die Anforderungskriterien nicht mehr erfüllen.
  • Sofern keine Einsätze geleistet wurden, werden bei einer Löschung des Profils alle Registrierungsdaten gelöscht. Einsatzdaten und Registrierungsdaten von First Respondern, die Einsätze geleistet haben, werden während der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist gespeichert und danach gelöscht.

Schweigepflicht und Datenschutz

  • First Responder sind verpflichtet, Tatsachen und Daten im Zusammenhang mit den Einsätzen, die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind, geheim zu halten. Im Zweifelsfall sind Tatsachen und Daten vertraulich zu behandeln. Die Geheimhaltungspflicht bleibt auch nach der Tätigkeit als First Responder bestehen.

Versicherung

  • Grundsätzlich obliegt die ausreichende Versicherungsdeckung den First Respondern.
  • Schäden, welche nicht durch die eigene private Haftpflichtversicherung gedeckt sind, können im Einzelfall von der Haftpflichtversicherung des Departements Gesundheit und Soziales übernommen werden.
  • First Responder verfügen im Einsatz, zusätzlich zu ihrer privaten Fahrzeugversicherung, über eine Dienstfahrtenkasko-Versicherung des Departements Gesundheit und Soziales.

Verhalten im Strassenverkehr

  • Der First Responder ist selbst verantwortlich, wie er zum Einsatzort gelangt. Sie verfügen weder über Blaulicht noch über sonstige Sonderrechte und sind verpflichtet, sich an die Strassenverkehrsgesetzgebung zu halten. Sie dürfen die Sicherheit von sich selbst, anderen Verkehrsteilnehmenden sowie Dritten nicht gefährden und haften vollumfänglich für ihr Handeln.

Einwilligung in die Datenbearbeitung

  • Das Departement Gesundheit und Soziales des Kantons Aargau erhebt von First Respondern folgende Registrierungsdaten: Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, Mobiltelefonnummer, Mailadresse, Scan des BLS-AED-SRC-Zertifikats bzw. Berufsdiplom, Angaben zu einer allfälligen medizinischen Fachausbildung und Angaben zu allfälligen Erfahrungen im Rettungsdienst.
  • Mit der Annahme eines Einsatzes werden zusätzlich die folgenden Einsatzdaten erhoben: Personalien, Standortdaten via Geolokalisierung, Einsatzdatum, genaue Einsatzzeit (Beginn und Ende des Einsatzes), Aufenthaltsort bei Alarmierung und Einsatzort. Nach dem Einsatz wird von First Respondern der dazugehörige Einsatzrapport übermittelt.

Schlussbestimmungen

  • First Responder informieren sich über Änderungen und Neuerungen selbstständig. Sämtliche relevanten Informationen werden auf der Website des Kantons Aargau sowie in der App "First Responder Aargau" zur Verfügung gestellt. Nur dort aufgeschaltete Informationen, News, Änderungen und Neuerungen sind gültig und stammen aus autorisierter Quelle.
  • Halten sich First Responder nicht an die oben aufgeführten und in den Richtlinien festgelegten Bestimmungen oder verhalten sie sich unangemessen oder strafbar, behält sich das Departement Gesundheit und Soziales des Kantons Aargau ausserdem das Recht vor, diese bei der zuständigen Behörde zu melden.
  • Die AGB und Richtlinien können jederzeit durch das Departement Gesundheit und Soziales des Kantons Aargau geändert und / oder ergänzt werden. Im Falle von Änderungen werden die First Responder über die App benachrichtigt.

Weitere Dokumente

  • Richtlinien für First Responder Kanton Aargau
  • Geheimhaltungserklärung



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